Vorgehen / Wie beantrage ich eine Psychotherapie?

Vor Beginn einer Psychotherapie finden „Probegespräche“, sogenannte probatorische Sitzungen statt. Im Rahmen der 5 Erstgespräche prüfen Patient/in und Therapeutin, ob die „Chemie“ zwischen ihnen stimmt und eine vertrauensvolle Beziehung aufgebaut werden kann. Die Therapeutin erklärt die Vorgehensweise. Therapieziele, Behandlungsplan und voraussichtliche Therapiedauer werden gemeinsam besprochen und festgelegt. Wird sich gemeinsam für eine Therapie entschieden. stellt der/die Patient/in einen Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse. Nach Eingang des Antrags prüft die Krankenkasse, ob eine Kostenzusage erfolgen kann und teilt dies dem/der Versicherten mit.

Sprechstunden und probatorische Gespräche

Im Rahmen der Sprechstunden mache ich zunächst einen Termin mit Ihnen als Eltern und verabrede einen Folgetermin, um ihr Kind kennenzulernen. Jugendliche melden sich direkt bei mir an, um ein Erstgespräch zu vereinbaren.

Gemeinsam wollen wir herausfinden, um welche Probleme es sich bei Ihnen handelt. Manche Probleme sind altersgerecht. Nicht immer ist eine ambulante Therapie erforderlich. Manchmal reichen unterstützende und beratende Gespräche aus.
Bei länger anhaltenden Problemen, die über mehrere Monate, manchmal über mehrere Jahre bestehen, besteht der Verdacht auf eine krankheitswertige Störung, die in einer Psychotherapie behandelt werden kann. Dabei können häufig die alltäglichen Anforderungen des Lebens (Kita-Schulbesuch) nicht mehr bewältigt werden. In diesem Fall bedarf es einer genaueren Diagnostik und Indikationsstellung. Die Diagnostik findet in den probatorischen Sitzungen statt. Ich versuche mit Ihnen ein tieferes Verständnis der bestehenden Symptomatik zu gewinnen, die das schwierige Verhalten der Kinder und Jugendlichen erklären könnten.

Hierbei spielt häufig die Bedeutung der frühen Kindheit eine Rolle, die ich mir von Ihnen erzählen lasse. Gemeinsam finden wir heraus, welchen unbewussten Einfluss diese auf die Beziehung zu ihren Kindern und anderen Menschen im sozialen Umfeld haben können und welche unbewussten Konflikte zur Symptombildung beigetragen haben.

Rahmenbedingung der Psychotherapie

Vor Beginn einer Psychotherapie ist eine Abklärung durch einen Arzt oder eine Ärztin zur Frage notwenig, ob körperliche Ursachen für die psychische Erkrankung verantwortlich oder mitverantwortlich sind.
Die Psychotherapie findet in der Regel ein bis zwei Mal, bei besonderer Schwere der Symptomatik, auch drei Mal die Woche statt.
Dabei werden feste Termine in Zeit und Tag vereinbart. Nach jeder vierten Therapiestunde wird ein Termin für die Bezugsbetreuer/innen (Eltern, Pflegeeltern und/ oder Bezugsbetreuer/innen der Wohngruppe) vereinbart. Bei Jugendlichen fallen in der Regel regelmäßige Elterngespräche weg.